
Versandbedingungen
Versandbedingungen – WMG Fahrzeugteile (ausführliche juristische Fassung)
§ 1 Versandabwicklung / Wahl des Transportdienstleisters
(1) Der Versand der Waren erfolgt ausschließlich über ein vom Verkäufer frei bestimmtes Versand- oder Logistikunternehmen.
(2) Die Auswahl des jeweiligen Transportunternehmens liegt allein im pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers und kann ohne Angabe von Gründen einseitig geändert werden.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, mehrere Versandunternehmen zu kombinieren, Teillieferungen vorzunehmen oder die Ware an externe Fulfillment-Dienstleister zu übergeben.
(4) Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten) zum Zwecke der Zustellung an den Transportdienstleister übermittelt werden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
§ 2 Lieferfristen und Verfügbarkeit
(1) Sämtliche Angaben zu Lieferzeiten, Verfügbarkeiten und Versandterminen sind unverbindlich und stellen keine garantierten Fixtermine dar, es sei denn, der Verkäufer hat eine verbindliche Lieferzusage ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
(2) Ereignisse höherer Gewalt, Lieferengpässe, Streiks, Betriebsstörungen, Verzögerungen von Vorlieferanten oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferzeit angemessen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen (§ 275, § 280 BGB).
(3) Ist die Ware dauerhaft nicht lieferbar, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
§ 3 Versandkosten / Zusatzkosten
(1) Alle Versandkosten werden dem Käufer vor Abschluss der Bestellung eindeutig ausgewiesen und sind Bestandteil des Kaufpreises.
(2) Zusätzlich anfallende Kosten, insbesondere Nachnahmegebühren, Auslandskosten, palettenpflichtige Waren, Sperrgut oder erhöhte Transportversicherung, trägt der Käufer.
(3) Erfolgen Lieferungen an Unternehmer außerhalb Deutschlands, trägt der Käufer sämtliche Zölle, Einfuhrabgaben, Importsteuern und Kosten der Zollabwicklung.
§ 4 Gefahrübergang und Transportrisiko
(1) Bei Verbrauchern (§ 13 BGB) trägt der Verkäufer das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bis zur Übergabe an den Käufer (§ 446 BGB).
(2) Bei Unternehmern (§ 14 BGB) geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Käufer über (§ 447 BGB). Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Versandkosten trägt.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, äußerlich erkennbare Transportschäden sofort gegenüber dem Zusteller anzuzeigen und diese schriftlich bestätigen zu lassen.
(4) Unterlässt der Käufer eine Schadensanzeige, kann dies zu einem Verlust von Ansprüchen gegenüber dem Transportdienstleister führen. Ansprüche gegen den Verkäufer bleiben hiervon unberührt, sofern ein Verbrauchergeschäft vorliegt.